Ist ein Wintergarten genehmigungspflichtig, oder nicht?

Ein Wintergarten kann ein wunderbarer Ort sein, um das ganze Jahr über die Natur zu genießen, ohne den Komfort des eigenen Zuhauses zu verlassen. Bevor Sie jedoch mit dem Bau beginnen, ist es wichtig zu wissen, dass für manche Wintergärten eine Baugenehmigung erforderlich ist. Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist und was Sie tun können, um den Genehmigungsprozess reibungslos zu gestalten.

Wieso manche Wintergärten genehmigungspflichtig sind

Viele Hausbesitzer spielen früher oder später mit dem Gedanken, ihr Haus durch einen Anbau aufzuwerten, der das ganze Jahr über einen Blick ins Grüne ermöglicht und den Wohnkomfort sowie den Immobilienwert erhöht. Dabei bieten sowohl Winter- als auch Sommergärten zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, doch Sie sollten keinesfalls drauf los bauen! Aus folgenden Gründen sind manche Wintergärten genehmigungspflichtig:

Ihr Wintergarten unterliegt bestimmten baurechtlichen Vorschriften:

So unterschiedlich wie die 16 Bundesländer in Deutschland sind auch ihre Bauvorschriften. Diese Vorschriften regeln, welche Gebäudearten (darunter auch Wintergärten) genehmigungspflichtig sind. Wann genau Ihr Wintergarten unter diese Regelungen fällt, ist in der jeweiligen Landesbauordnung festgeschrieben.

Ihr Wintergarten weist eine spezielle Größe oder einen besonderen Standort auf:

Für manchen Wintergarten mit geringer Größe kommt man ohne Baugenehmigung aus, während Sie bei größeren Anbauten oder solchen in unmittelbarer Nähe zur Grundstücksgrenze häufig mit einer Genehmigung rechnen müssen.

Sie möchten Ihren Wintergarten als Wohnraum nutzen:

Wintergärten, die als Wohnraum genutzt werden, unterliegen strengeren Vorschriften als solche, die nur als Gewächshaus dienen. Das hat unter anderem energetische Gründe. Damit Ihr Anbau nicht negativ auf das gesamte Gebäude wirkt, müssen Faktoren wie Dämmung, Heizung und Belüftung beachtet werden!

Ihr Wintergarten nimmt Einfluss auf Nachbargrundstücke:

Nicht selten führen Bauarbeiten auf Grundstücken zu einem Streit mit den Nachbarn. Dabei kann auch dann eine Baugenehmigung nötig werden, wenn Ihr Projekt das Erscheinungsbild der Umgebung oder den Lichteinfall auf Nachbargrundstücke beeinflusst. Somit kann eine Genehmigung Streitigkeiten vorbeugen.

Welche Konsequenzen drohen beim Bau von Wintergärten ohne Baugenehmigung?

Vom Bau ohne erforderliche Baugenehmigung raten wir Ihnen dringend ab, denn durch ihn können verschiedene rechtliche und finanzielle Konsequenzen aufkommen. Neben einem Baustopp drohen erhebliche Bußgelder, die von Bundesland zu Bundesland variieren. Wird im Anschluss keine Genehmigung erteilt, können Behörden den Rückbau Ihres Wintergartens anordnen. Auch lange rechtliche Auseinandersetzungen mit Nachbarn oder anderen Betroffenen sind unschön, kostspielig und zeitaufwendig.

Nicht zuletzt bringen derartige Vergehen versicherungstechnische Probleme mit sich, da Versicherungen im Schadensfall eine Regulierung von Schäden an Ihrem Wintergarten oder dem gesamten Haus verweigern könnten! Langfristig betrachtet, kann es auch bei einem zukünftigen Verkauf zu Problemen oder einer Wertminderung kommen, sollte Ihr Wintergarten eigentlich genehmigungspflichtig sein.

Wann ist eine Baugenehmigung für den Wintergarten nötig?

Wann genau für einen Wintergarten eine Baugenehmigung gebraucht wird, sieht in Bundesländern teils sehr unterschiedlich aus. In Bayern, Berlin oder Sachsen sind Wintergärten beispielsweise immer genehmigungspflichtig. Wir zeigen Ihnen am Beispiel von Nordrhein-Westfalen, welche Kriterien ebenfalls dazu führen können.

Die wichtigsten Kriterien am Beispiel von Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen (NRW) gelten laut der Landesbauordnung NRW folgende Regelungen für den Bau von Wintergärten:

Genehmigungsfrei Genehmigungspflichtig
  • Eingeschossige, unbeheizte Wintergärten mit einer Grundfläche von bis zu 30 m²
  • Die Bautiefe liegt unter 4,5 m
  • Mindestabstand von 3 m zur Nachbargrenze wird eingehalten bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3
  • öffentliches Baurecht ist nicht betroffen
  • relevanten Bauvorschriften müssen immer eingehalten werden (Abstandsregelungen, Energieeffizienzstandards, bauliche Anforderungen)
  • Wintergärten mit einer Grundfläche über 30 m²
  • Beheizte Wintergärten (Warmwintergärten) sind grundsätzlich genehmigungspflichtig
  • Wintergärten, die bei einer Grenzbebauung errichtet werden (Gebäudeabschlusswand nötig)

 

Exkurs: Wintergarten vs. Sommergarten

Ein Warm-, Kaltwinter- und Sommergarten unterscheiden sich in Hinblick auf Ihre Nutzungsdauer und Ausstattung. Während Sie einen Warmwintergarten das ganze Jahr über nutzen können, bieten die anderen beiden Varianten primär in den warmen Monaten Schutz und Komfort. Der Kaltwintergarten ist etwas besser isoliert als der Sommergarten. Letzterer ähnelt eher einer Terrassenüberdachung bzw. einem Unterstand. Alle können über attraktive Glasschiebewände und eine individuelle Eindeckung verfügen. Der beheizte Warmwintergarten als Teil des Wohnraums ist immer genehmigungspflichtig. Worauf Ihre Wahl fällt, hängt von individuellen Bedürfnissen und Ihrem Budget ab.

Ihr Wintergarten ist genehmigungspflichtig? So bereiten Sie einen Bauantrag vor!

Gehen wir nun davon aus, Sie planen Ihren Traum vom eigenen Kaltwintergarten. Hierfür können Sie die folgenden Schritte abarbeiten.

  1. Prüfung der Genehmigungspflicht: Informieren Sie sich darüber, ob Ihr geplanter Wintergarten genehmigungspflichtig ist (hiermit sind Sie auf einem guten Weg).
  2. Sammlung erforderlicher Unterlagen: Falls Sie für Ihren Wintergarten eine Genehmigung benötigen, können Sie nun beginnen, alle erforderlichen Dokumente zusammenzustellen. Zu Ihnen zählen in NRW:
    • Der Bauantrag (Formular 1)
    • Ein amtlich anerkannter Lageplan des Grundstücks im Maßstab 1:500
    • Detaillierte Bauzeichnungen des Wintergartens (Grundriss, Schnitt, Ansichten) im Maßstab 1:100
    • Eine Baubeschreibung
    • Die Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277
    • Eine Wohnflächenberechnung (DIN 283)
    • Ein Standsicherheitsnachweis (Statik)
    • Ein Nachweis zum Wärmeschutz (Energieausweis)
  1. Prüfung der Vollständigkeit: Gehen Sie noch einmal alle nötigen Unterlagen durch. Ein vollständiger Antrag erspart Ihnen spätere Verzögerungen. Dabei sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Wintergarten alle relevanten Bauvorschriften erfüllt. Bei Wintergärten mit einer Grundfläche von mehr als 25 m² müssen Bauvorlagen zudem häufig von einer bauvorlageberechtigten Person unterschrieben werden.
  2. Warten: Das Genehmigungsverfahren für Ihren Wintergarten kann etwas Zeit in Anspruch nehmen. Üben Sie sich in Geduld, denn drei bis zehn Monate Wartezeit sind möglich.
  3. Kosten des Antrags und Baubeginn: Die Kosten für Ihre Baugenehmigung belaufen sich in der Regel auf etwa fünf Prozent der Baukosten für den Wintergarten. Doch dann darf der Bau endlich beginnen!

Gemeinsam mit Experten und Planern können Sie sicherstellen, dass Abstandsregelungen, Energieeffizienzstandards und bauliche Anforderungen eingehalten werden. Nehmen Sie außerdem frühzeitig Kontakt zum zuständigen Bauamt und Ihren Nachbarn auf, um spezifische lokale Anforderungen zu klären und Probleme im Vorfeld zu identifizieren.

Mein Wintergarten, genehmigungspflichtig? Kein Problem!

Somit kennen Sie nun die wichtigsten Grundsätze für den Bau Ihres Projektes. Viele davon haben wir von Kunststoffhandel24 bereits umsetzen dürfen. In mittlerweile dritter Generation verfügt unser Unternehmen über ausreichend Erfahrung und unterstützt auch durch eine fachgerechte Montage. Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Wintergarten genehmigungspflichtig ist, stehen wir gern mit Rat und Tat zur Seite.